DER ANMELDEPROZESS FÜR DAS SCHULJAHR 2019/20 ERFOLGT IN ZWEI SCHRITTEN:

Fortsetzung des Kurses/Wechsel des Kurs-Schemas:

Schülerinnen und Schüler, die bereits im ersten Semester Instrumentalunterricht erhalten haben und diesen im jeweiligen Kurs-Schema auch im zweiten Semester fortsetzen möchten, müssen sich NICHT erneut anmelden. In diesem Fall bitte die jeweilige Summe
(216€ für 25 Minuten bzw. 394€ für 50 Minuten) bis spätestens Freitag, den 13.03.2020 an das Soundschool-Vereinskonto überweisen.
Falls das Kurs-Schema gewechselt werden soll (z.B. von 25 Minuten auf 50 Minuten) bitte um eine schriftliche Bekanntgabe per Mail an soundschool@brg9.at.

 

Abmeldung von einem Kurs:

Falls Sie Ihr Kind vom Unterricht abmelden wollen, bitten wir Sie um eine schriftliche Abmeldung per Mail an soundschool@brg9.at  bis spätestens Freitag, den 10.Jänner 2020.

 

Neuanmeldung zu einem Kurs:

Wenn Sie Ihr Kind für das zweite Semester neu anmelden wollen, bitte das untenstehende Formular (Unverbindliche Anmeldung) ausgefüllt und unterschrieben bis Freitag, den 10.Jänner 2020 an soundschool@brg9.at schicken. Der Instrumentalpädogoge bzw. die Instrumentalpädagogin wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen, etwaige Fragen klären und terminliche Möglichkeiten für die Unterrichtszeiten mit Ihnen abstimmen.
Für Unschlüssige wird vorab nach Möglichkeit eine kostenlose Schnupperstunde (ca. 25 Minuten) angeboten. Auch diese ist direkt mit dem Pädagogen/der Pädagogin zu vereinbaren.

Nach der Terminvereinbarung mit dem Instrumentalpädagogen/der Instrumentalpädagogin erfolgt die verbindliche Anmeldung (siehe untenstehendes Formular Verbindliche Anmeldung), die bis zur ersten Unterrichtsstunde an die E-Mail-Adresse soundschool@brg9.at zu übermitteln ist. Der jeweilige Kursbeitrag muss dann bis spätestens Freitag, den 13.03.2020 an das Soundschool-Vereinskonto überwiesen werden.

 

UNVERBINDLICHE
ANMELDUNG

VERBINDLICHE
ANMELDUNG

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Da es sich bei den Instrumentalstunden um Privatunterricht handelt, gibt es KEINE Aufsicht bzw. Betreuung seitens der Lehrenden des BRG9 – auch Haftungen seitens des BRG9 sind ausgeschlossen.

Wenn die vereinbarte Unterrichtseinheit seitens des Schülers/der Schülerin nicht wahrgenommen wird, können die Kosten und die Unterrichtseinheit NICHT rückerstattet werden – bei Abwesenheit seitens der Lehrenden wird die Unterrichtseinheit nachgeholt.

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