Eltern müssen eigene Kinder verraten - oder zahlen

Hey, du! Hast du schon von dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs gehört? Es besagt, dass Eltern grundsätzlich dazu verpflichtet sind, ihre Kinder für die illegale Nutzung von Internet-Tauschbörsen über den Familienanschluss anzuschwärzen. Klingt krass, oder? Aber keine Sorge, ich werde dir alles dazu erklären.

Worum geht es?

Ein Elternpaar aus München wurde in letzter Instanz dazu verurteilt, mehr als 3500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten zu zahlen. Eines seiner drei volljährigen Kinder hatte unerlaubterweise ein Musikalbum in eine Tauschbörse hochgeladen. Die Eltern wissen, wer es war, behalten das aber für sich. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Eltern nicht verpflichtet sind, den Namen ihrer Kinder preiszugeben. Allerdings kann das dazu führen, dass sie selbst als Inhaber des Internetanschlusses für die verletzten Urheberrechte geradestehen müssen.

Wie schützt das Grundrecht auf Schutz der Familie?

Die Interessen der Eltern sind durch das Grundrecht auf Schutz der Familie geschützt. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber nicht die Internetnutzung der Familienmitglieder protokollieren muss - das hatte der BGH kürzlich in einem ähnlichen Fall festgestellt. Doch hat der Anschlussinhaber im Rahmen der ihm obliegenden Nachforschungen den Namen des Familienmitglieds erfahren, das die Rechtsverletzung begangen hat, muss er den Namen auch nennen, wenn er eine eigene Verurteilung abwenden will.

Was passiert, wenn Kinder schweigen?

Kinder können die eigene Haftung sowie jene der Eltern abwenden, indem sie über ihre Internetaktivitäten schweigen. Eltern können die Haftung abwenden, wenn sie behaupten, den Täter nicht zu kennen. Geben die Anschlussinhaber die Identität der Kinder Preis, kann der Kläger gegen die Kinder vorgehen (ab ca. 13 Jahren). Die Eltern haften dafür in der Regel nicht.

Was kannst du tun?

Wenn du Angst hast, selbst in eine ähnliche Situation zu geraten, gibt es einige Dinge, die du tun kannst. Eine Möglichkeit ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die dich im Falle einer Klage finanziell absichert. Dabei kann es sinnvoll sein, sich von einem Experten beraten zu lassen. Hierfür kannst du einen Termin bei einem Versicherungsservice in deiner Nähe vereinbaren.

Fazit

Das Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt für Diskussionen. Es ist grundsätzlich zuzumuten, dass Eltern ihre eigenen Kinder verraten müssen, wenn diese illegal Tauschbörsen nutzen. Allerdings müssen Eltern den Namen ihrer Kinder nicht preisgeben. Wenn du dich vor ähnlichen Situationen schützen möchtest, gibt es die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Lass dich hierfür am besten von einem Experten beraten.

BGH vom 30.03.2017 (Az.: I ZR 19/16)


ÜBER DEN AUTOR

Autor

Daniel Hahn

👨‍💼Daniel Hahn ist ein Versicherungsexperte und Geschäftsführer bei Hahn Consult Versicherungsmakler. Er hilft Firmen und Privatpersonen dabei, die perfekte Versicherungslösung zu finden. Nebenbei ist er auch ein 🏋️Fitnessfreak und Triathlon-Enthusiast. Seine Energie und Leidenschaft überträgt er auf seine Arbeit und ist immer motiviert, seinen Kunden zu helfen. Wenn du Fragen zu Versicherungen hast oder eine individuelle Beratung brauchst, kannst du ihm einfach eine E-Mail schreiben, ihn anrufen oder mit ihm 💬chatten.

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